Rechtsprechung
OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Versicherung Unfallversicherung Dauerschaden Invalidität Feststellung Arzt Geltendmachung Frist Hinweispflicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AKB § 8 II
Versicherung Unfallversicherung Dauerschaden Invalidität Feststellung Arzt Geltendmachung Frist Hinweispflicht - VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AUB 61 § 8 II Nr. 1
Treuwidrige Berufung auf Ablauf der Fristen des § 8 II Nr. 1 AUB 61 - rechtsportal.de
AKB § 8 Abs. 2
Fristgemäße Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung - Versicherung, Unfallversicherung, Dauerschaden, Invalidität, Feststellung, Arzt, Geltendmachung, Frist, Hinweispflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfall; Versicherer; Schadensmeldung; Gutachter; Versäumung; Monatsfrist; Invalidität; Dauerschaden; Hinweispflicht
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unfall; Versicherer; Schadensmeldung; Gutachter; Versäumung; Monatsfrist; Invalidität; Dauerschaden; Hinweispflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 8 Abs. 2
Verfahrensgang
- LG Köln, 04.02.1992 - 25 O 99/91
- OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
Papierfundstellen
- VersR 1994, 714
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 31/91
Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
Die Tatsache, daß im ärztlichen Erstbericht auch die Invalidität angesprochen wird, läßt den Eindruck beim Versicherungsnehmer entstehen, er brauche, wenn die betreffenden Fragen beantwortet werden, die Invalidität nicht noch besonders geltend zu machen, sofern, wie hier, der den Erstbericht erstellende Arzt eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit prognostiziert und im einzelnen die Dauerfolgen bezeichnet (anders lag der Fall in der Senatsentscheidung 5 U 31/91 - r + s 1992, 34 f. -, wo die Frage, ob nach Ansicht des Arztes mit Dauerfolgen zu rechnen sei, ausdrücklich verneint worden war und im ärztlichen Erstbericht die Frage nach einer dauernden Beeinträchtigung mit "noch nicht absehbar" beantwortet wurde, so daß nicht einmal die drohende Gefahr eines Dauerschadens vorausgesagt war; vgl. auch Senat r + s 1989, 100 = VersR 1989, 352).Davon, daß die Gefahr eines Dauerschadens drohte, mußte die Beklagte angesichts des ärztlichen Erstberichts trotz des insoweit noch unsicheren Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. P. zumindest als möglich ausgehen (vgl. zur Frage der Hinweispflicht nochmals die Senatsentscheidungen in r + s 1992, 34 f. und 1989, 100;… vgl. im übrigen auch Grimm, AUB, Rdnr. 23 zu § 8).
- OLG Köln, 21.03.1991 - 5 W 11/91
Fristgerechte Geltendmachung einer Invalidität
Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
Aus den oben gemachten Ausführungen zur Frage einer ausnahmsweise bestehenden Hinweispflicht der Beklagten folgt bereits, daß eine solche Hinweispflicht auch in bezug auf die Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität bestand und der Beklagten jedenfalls nach Treu und Glauben die Berufung auf eine etwaige Fristversäumung verwehrt ist (vgl. im übrigen schon die Senatsentscheidung in r + s 1992, 35 f.). - OLG Köln, 09.11.1988 - 5 W 95/88
Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
Die Tatsache, daß im ärztlichen Erstbericht auch die Invalidität angesprochen wird, läßt den Eindruck beim Versicherungsnehmer entstehen, er brauche, wenn die betreffenden Fragen beantwortet werden, die Invalidität nicht noch besonders geltend zu machen, sofern, wie hier, der den Erstbericht erstellende Arzt eine dauernde Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit prognostiziert und im einzelnen die Dauerfolgen bezeichnet (anders lag der Fall in der Senatsentscheidung 5 U 31/91 - r + s 1992, 34 f. -, wo die Frage, ob nach Ansicht des Arztes mit Dauerfolgen zu rechnen sei, ausdrücklich verneint worden war und im ärztlichen Erstbericht die Frage nach einer dauernden Beeinträchtigung mit "noch nicht absehbar" beantwortet wurde, so daß nicht einmal die drohende Gefahr eines Dauerschadens vorausgesagt war; vgl. auch Senat r + s 1989, 100 = VersR 1989, 352). - OLG Hamm, 29.12.1986 - 20 U 334/86
Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Prognose; Verhandlung; …
Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
Da sich die Feststellung eines zukünftigen, auf Dauer verbleibenden Zustandes notwendigerweise immer auf eine Prognose beschränken muß (vgl. dazu auch OLG Hamm, VersR 1988, 513 f.), kann die Frage, wann eine solche Feststellung vorliegt, nur danach beantwortet werden, wie sicher und zuverlässig die Prognose aus ärztlicher Sicht gestellt worden ist. - OLG Köln, 21.11.1991 - 5 U 61/91
Auszug aus OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 102/92
Läßt der Arzt die Frage weitgehend offen, und schließt er lediglich einen etwaigen Dauerschaden nicht völlig aus, kann eine ärztliche Feststellung der Invalidität noch nicht angenommen werden (vgl. auch Senat r + s 1992, 105, wo die ärztliche Aussage, es sei "noch nicht abschätzbar", ob mit einem Dauerschaden zu rechnen sei, nicht als Feststellung angesehen wurde).
- OLG Oldenburg, 13.01.1999 - 2 U 245/98
Anspruch aus einer Invaliditätsversicherung; Anforderungen an die ärztliche …
Allein die Einholung eines Gutachtens - insbesondere auch nach Ablauf der 15-monatigen Frist - führt nicht dazu, dass es dem Versicherer verwehrt ist, sich auf die mangelnde fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu berufen; etwas anders gilt nur dann, wenn auf Grund der vom Versicherer ergriffenen Maßnahmen der Versicherungsnehmer darauf vertrauen darf, dass der Versicherer alles weitere selbst in die Wege leiten und die Frage der Invaliditätsentschädigung auf jeden Fall einer Prüfung zuführen wird (OLG Köln VersR 1994, 714 [OLG Köln 21.10.1993 - 5 U 102/92] ; OLG Köln VersR 1995, 907 [OLG Köln 05.05.1994 - 5 U 129/93] ; OLG Düsseldorf r + s 1997, 129; OLG Karlsruhe r + s 1997, 216; OLG Karlsruhe r + s 1998, 260, 261).
Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 25.02.1994 - L 5 U 102/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Entziehung einer Verletztenrente wegen der Folgen einer Berufskrankheit (Hauterkrankung)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 22.12.1992 - 5 U 102/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87
Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 22.12.1992 - 5 U 102/92
Soweit sie damit einen Diagnosefehler seitens der Beklagten ansprechen will, scheitert dies bereits an der bei dieser Art der Begehungsform gebotenen Zurückhaltung (vgl. nur BGH VersR 1988, 293) zugunsten eines etwaigen unzureichenden Vorgehens insbesondere bei der Überprüfung und Verifizierung von Anfangsdiagnosen.